INF-EuNat Veranstaltungen-Reglements

REGELWERK FÜR DIE EUROPÄISCHEN INF-EuNat AUSRICHTUNGEN
                        SPORT – FREIZEIT - KULTUR
 


INHALTSVERZEICHNIS
 
           

           Seite   
§ 1        2         Auflistung der aktuellen Ausrichtungen und Allgemeines
§ 1.1     2         Prozedur für  bekannte Ausrichtungen
§ 1.2     3         Beantragung einer Finanzhilfe für eine neue Ausrichtung
§ 1.3     3         Haushaltsabrechnung für eine zugestandene Ausrichtung
§ 2        4         Gemeinsame Prozeduren für die Ausrichtungen
§ 2.1     4         Spezifische Prozeduren für das Schwimmfest
§ 2.2     5         Spezifische Prozeduren für das Pétanque Turnier
§ 2.3     5         Spezifische Prozeduren für Alpe-Adria
§ 2.4     5         Vorhandene Formulare für diese Ausrichtungen
§ 2.5     5         Photos und Videos während den Ausrichtungen
§ 3        6         Reglement für die Ausrichtung des Schwimmfestes
§ 3.1     6         Alterskategorien
§ 3.2     7         Individuelle Schwimmdisziplinen
§ 3.3     8         Staffeln
§ 3.4     8         Familienstaffeln
§ 3.5     9         Länderstaffel, 8 x50 M. Brustschwimmen (Wanderpokal)
§ 4        9         Reglement des INF – EuNat Pétanque Turniers
§ 4.1   10         Einteilung des Turniers
§ 4.2   10         Auslosungsvorschriften
§ 4.3   11         Ausscheidungsrunden
§ 4.4   11         Spielplan
§ 4.5   12         Gruppenklassement
§ 4.6   12         Haupt- und Trostturnier
§ 5      12         Übergangsregelungen der EuNatCom Kommission

Unter der Schirmherrschaft der INF und der EuNatCom kann eine Föderation, ein Ferienzentrum oder ein
angeschlossener Verein (Hier als Ausrichter aufgeführt) eine dieser folgenden Aktivitäten ausrichten:
     (Kulturell – Freizeit – Sport)

 Aktivitäten                             Datum - Woche
1 Jährliches EuNat-Treffen        Bei Jahren mit Weltkongress wenigsten 4 Monate vor den Kongress!
2 Alpe-Adria Treffen                 Anfang Juni
3 Rosenfelder Strand                Ende Juli – Anfang August
4 Pétanque Turnier                   Während den Wochen 33 bis 36
5 Arnaoutchot Treffen               Ende August (siehe INF Kongressdatum)
6 Schwimmfest                        1. Wochenende im November
7 Andere ?                               Genaue Datumsangaben : Siehe EuNat Kalender

§ 1.1  PROZEDUR FÜR EINE BEKANNTE AUSRICHTUNG
 
Ein Ausrichter,  der eine dieser wohlbekannten Aktivitäten ausrichten möchte, sollte sich an folgende
Richtlinien halten:

a) Die anfängliche Bewerbung für die Ausrichtung ist dem Sekretariat der EuNatCom zuzustellen.
b) Das Sekretariat stellt dem Ausrichter die notwendigen Formulare für einen offiziellen Antrag zu.
        Formular für den Haushaltsantrag und ein Modell eines Programmablaufes.) Diese sind dem
        Sekretariat ausgefüllt zurückzusenden.
c) Nach Beratung wird die Kommission den Ausrichter mit einer Haushaltsvorgabe benachrichtigen.
d) Der Ausrichter, indem er die Haushaltsvorgabe der Kommission annimmt, verpflichtet definitiv
        sich zur Ausführung dieser Ausrichtung ein Einklang mit diesem Reglement und mit der Unterstützung 
        des Verantwortlichen für Sport und Freizeit der EuNatCom. (Formulare u.s.w.) Dies gilt als
        verbindlicher Vertrag zwischen dem Veranstalter und EuNatCom. Diese Dokumente müssen bei der
        EuNatCom Kommission eine Woche vor ihrer jährlichen Versammlung eingehen. Dieses Datum wird den
        Föderationen rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Alle Haushaltsvorschläge und andere Dokumente,
        welche von der Kommission angenommen wurde, werden der jährlichen EuNat Versammlung zwecks
        Zustimmung vorgelegt.
e) Falls mehrere Bewerbungen für dieselbe Ausrichtung vorliegen und die Eingabefristen eingehalten
        wurden, (siehe § 1.1-d) kann die jährliche EuNat Versammlung entscheiden.
f) Um Ihnen Ihre Planung zu erleichtern kann sogar ein Vorschlag 2 Jahre im Voraus erfolgen.
g) Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist (Siehe § 1.1-d) muss die Kommission selbst entscheiden.
h) Vorschläge, welche nicht den aufgezählten Kriterien entsprechen, werden den Ausrichter zur
        Nachbesserung zurückgeschickt oder auf das folgende Jahr verschoben.
i) Föderationen, welche einen Vorschuss für die Ausrichtung einer Aktivität benötigen, können das 
        bei der EuNatCom Kommission beantragen. Vorläufige Rechnungen oder finanzielle Verpflichtungen
        sind dem Antrag beizufügen, um diesen zu rechtfertigen. Der Vorschuss wird erst ausbezahlt,
        nachdem alle Europäischen Föderationen die Einladung in den 3 INF-DNI Sprachen erhalten haben.
j) Jede Änderung  des jährlichen Ausrichtungskalenders wird den Föderationen unverzüglich durch das
        EuNatCom Sekretariat mitgeteilt.


§ 1.2  BEANTRAGUNG EINER FINANZHILFE FÜR EINE NEUE AUSRICHTUNG:
                              
Ein Ausrichter, der eine neue Aktivität ausrichten will, soll wie folgt vorgehen:

Ein Antrag mit folgenden Dokumenten sind der EuNatCom Kommission vorzulegen:

  1. a)   Die Art der Aktivität mit detaillierter Beschreibung des Projektes.
    b)   Die Anzahl der Föderationen, welche beabsichtigen, daran teilzunehmen.
    c)   Die Gesamtzahl der Teilnehmer, welche angenommnen werden können sowie eine eventuelle
         Teilnehmerbegrenzung pro Föderation.
    d)   Die voraussichtliche Haushaltsanfrage mit provisorischen Belegen. Dasselbe gilt für angefragte
         Vorschüsse (Siehe § 1.1 - i)
    e)   Für die Abschlussrechnung gilt der anschließende § 1.3


§ 1.3  HAUSHALTSABRECHNUNG FÜR EINE ZUGESTANDENE AUSRICHTUNG
           
a) Infolge der aktuellen Regeln wird die Abschlussrechnung nur gegen Vorlage aller Belege innerhalb
        des zugestandenen Haushaltes vorgenommen. (Einnahmen + Ausgaben) Für andere Währungen als der
        Euro kann die Haushaltsvorgabe den Währungsschwankungen angepasst werden.
        (Vom Ausrichter zu belegen)
b) Ein Formular für die Abschlussrechnung wird dem jeweiligen Ausrichter seitens der EuNatCom
        Kommission zugestellt. Dieses ist auszufüllen und der Kommission innerhalb von 2 Monaten nach dem
        Ausrichtungsdatum zuzustellen. Abweichend von dieser Regel ist das Zustellungsdatum der Abrechnung
        für das Schwimmfest bis spätestens zum 15. Dezember des laufenden Jahres festgelegt.
c) Alle Abrechnungen müssen in Euros getätigt werden. Eine Abweichung von dieser Regel kann die
        Kommission erteilen. Bei Erstellung der Abrechnung in einer anderen Währung  muss der Umrechnungskurs
        angegeben und durch Bankauszüge belegt werden.
d) Die Belege (siehe § 1.3 a) können der Kommission auf elektronischem Wege (scan) zugestellt werden,
        wenn möglich in PDF oder PDF/A Format.
e) Der Sekretär tätigt die nötigen Überprüfungen und leitet die Akte an den Schatzmeister der INF-FNI
        zwecks Begleichung auf das angegebene Konto weiter.
f) EuNatCom behält sich das Recht vor, die Originale der Rechnungen auf einfache Anfrage des
        INF-Schatzmeisters zu verlangen.
g) Ein ausführlicher Bericht der Ausrichtung muss dem Sekretariat innerhalb derselben Frist
        (siehe § 1.3 b) zugestellt werden mit der Anzahl der teilnehmenden Personen pro Föderation, eventuelle
        Klassierungen sowie Einzelheiten über den Verlauf der Ausrichtung. Dieser Bericht ist in einer der
        3 INF-Sprachen durch den Kandidaten zu erstellen oder durch den EuNatCom Verantwortlichen für Sport und
        Freizeit, falls er anwesend ist. Der Sekretär tätigt die Übersetzungen sowie die Verteilung
        an die Föderationen.


 § 2    GEMEINSAME PROZEDUREN FÜR DIE AUSRICHTUNGEN VON PÉTANQUE, SCHWIMMEN UND ALPE ADRIA       
                                                                                                                                       
a) Der Ausrichter muss spätestens für Ende Januar des Ausrichtungsjahres die offiziellen Einladungen
        mit Programm und den präzise ausgefüllten Formularen «A und D» an alle Europäische Föderationen in
        3 Sprachen verschicken, um sie über Datum und Ort des Geschehens zu unterrichten. 
        (Mit Kopie an EuNatCom Sekretär und Sportwart.
b) Infolge der Europäischen Gesetzgebung werden neue Formulare von verschiedenen Ländern verlangt.
        Es ist also vorgeschrieben, die genauen Namen und Adressen der Teilnehmer anzugeben, da diese Daten dem 
        Datenschutzgesetzt des jeweiligen Landes unterliegen und nicht für andere Zwecke benutzt werden dürfen.
        Die Ausrichter verpflichten sich dazu.
c) Für das ALPE-ADRIA Treffen sind die Formulare spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung an den
        EuNatCom Verantwortlichen für Sport und Freizeit zu schicken. Reservierungen für die Beherbergung sind
        direkt durch die Teilnehmer an das jeweilige Ferienzentrum, das uns empfängt, zu richten.
        (Im Formular angegeben)

        
§ 2.1   SPEZIFISCHE PROZEDUREN FÜR DAS SCHWIMMFEST
                                                                                                                                         
a) Die teilnehmende Föderation schickt das Einschreibeformular « A » für Mitte Februar des Austragungsjahres
        an die auf dem Formular angegebene Adresse des Ausrichters zurück.
b) Jede teilnehmende Föderation wird ihre Einschreibeformulare «B1, B2,  E1, E2 und Liste pro Schwimmdisziplin»
        für Anfang Oktober des Austragungsjahres zurückschicken. 
c) Jede teilnehmende Föderation bezahlt die Einschreibegebühren und stellt das Formular « D » bis zum
        15. Oktober des Austragungsjahres dem Ausrichter zu.
d) Diese Termine sind genau einzuhalten, damit die korrekte Ausrichtung nicht gefährdet wird.


§ 2.2   SPEZIFISCHE PROZEDUREN FÜR DAS PÉTANQUE TURNIER

a) Die teilnehmende Föderation schickt das Einschreibeformular « A » für Mitte Februar des Austragungsjahres
        an die auf dem Formular angegebene Adresse des Ausrichters zurück.
b) Jede teilnehmende Föderation sollte ihre Einschreibeformulare « B » bis Ende Mai des Austragungsjahres
        an den Ausrichter zurückschicken.
c) Der Ausrichter wird den eingeschrieben Föderationen das Formular « F » vor dem 15. Juni des
        Austragungsjahres zustellen.
d) Jede teilnehmende Föderation bezahlt die Einschreibegebühren und stellt das Formular « D + D1-D2 » bis
        Ende Juni des Austragungsjahres dem Ausrichter zu.
e) Diese Termine sind genau einzuhalten, damit die korrekte Ausrichtung nicht gefährdet wird.


§ 2.3   SPEZIFISCHE PROZEDUREN FÜR ALPE ADRIA
 
           
Die Föderationen richten dieses oder mehrere Treffen in Eigenregie mit einem Koordinator, dem Sportwart
der EuNatCom, aus. Sie sind ebenfalls mit der Lieferung und der Vergabe der Trophäen und Medaillen während des
Gala-Abends beauftragt. Der Koordinator wird die Verbindung zwischen der Direktion des Feriengeländes und den
teilnehmenden Föderationen tätigen. Die Teilnehmer müssen für jede Sportdisziplin mit ihrem eigenen Material
kommen. (Tennisschläger, Boules, Schachbretter, Bälle usw.)

              Die verschiedenen Disziplinen werden wie folgt ausgerichtet:

Slowenien              Volley & beach-volley           Spanien            Schach
Ungarn                  Tischtennis                          Österreich         Cross & Bogenschiessen
Russland+Ukraine  Badminton                           Italien              Pétanque
Frankreich             Tennis                                 Kroatien             ???
Bayern (D)             ???  


§ 2.4 VORHANDENE FORMULARE FÜR DIESE AUSRICHTUNGEN
           
Jeder Ausrichter kann die Formulare in den 3 INF-Sprachen von der Internetseite der INF-FNI herunterladen
(Rubrik: Für die Föderationen) und sie ihren Bedürfnissen anpassen. (Datum, Anschrift, fortlaufende Nummer der
Ausrichtung u.s.w) Da jedermann dann im Besitz der Formulare ist, braucht der Ausrichter sie nicht mehr
zuzustellen. Jede Föderation sollte die Eingabefristen einhalten und kann bei größerer Verspätung ausgeschlossen
werden, wenn dies die korrekte Ausrichtung gefährden sollte. Der Verantwortliche für Sport und Freizeit von
EuNatCom müssen über den Fortgang der Einschreibungen durch den Ausrichter oder die ausrichtende Föderation auf
dem Laufenden gehalten werden.
Auf Anfrage kann der Sekretär diese  Formulare dem Ausrichter  zustellen.


§ 2.5  PHOTOS UND VIDEOS WÄHREND DEN AUSRICHTUNGEN
           
a) Videoaufnahmen sind während diesen Ausrichtungen nicht erlaubt.
b) Das Fotografieren während diesen Ausrichtungen ist nur den zugelassenen Fotografen vorbehalten.
        Jede Föderation kann einen Fotografen angeben, der eine öffentliche und persönliche Erlaubnis vom
        Verantwortlichen für Sport und Freizeit oder seinem Vertreter erhält.
c) Teilnehmer, welche nicht fotografiert werden möchten,  müssen dies mittels eines Plastik Armbandes 
        am rechten Handgelenk verdeutlichen. Dieses Armband wird ihnen vom Verantwortlichen für Sport und Freizeit  
        überreicht.
d) Die zugelassenen Fotografen müssen diesen Willen anerkennen.
e) Diese Fotos können nur in Zeitschriften der jeweiligen Föderationen oder der INF-FNI veröffentlicht werden,
        auf keinen Fall auf einer anderen Internet Seite als diejenige der INF-FNI laut genauen Vorgaben und mit
        schriftlichem Einverständnis der fotografierten Personen.
f) Diese Fotos können nur zum Selbstkostentarif an die betroffenen Personen verkauft werden.


§ 3  REGELWERK FÜR DIE AUSRICHTUNG DES SCHWIMMFESTES
          
Eine Versammlung der Trainer muss vor jeder Veranstaltung stattfinden und muss im offiziellen Programmablauf
aufgeführt sein. Die Teilnehmer des Schwimmfestes sind nackt währen des Schwimmens und bei der Preisverleihung.
(Mit Ausnahme der Badekappen)  Folgende Farben der Badekappen kommen zur Anwendung:

Belgien          Rot                  Großbritannien      Gelb
Italien           Blau - Weiß       Österreich            Rot - Weiß
Deutschland   Grün                Luxemburg           Rot – Weiß - Blau
Niederlande    Orange            Schweiz               Weiß
Frankreich      Blau                Spanien          
Tschechien                            Ungarn 
Russland                               Polen 
Slowenien   

§ 3.1 ALTERSKATEGORIEN
 
Als Alter gilt das Alter, das der Teilnehmer im Jahr der betreffenden Wettkämpfe erreicht.
           
Kategorie 1 10 und 11 Jahre Kategorie 8 35 bis 39 Jahre
Kategorie 2 12 und 13 Jahre Kategorie 9 40 bis 44Jahre
Kategorie 3 14 und 15 Jahre Kategorie 10 45 bis 49 Jahre
Kategorie 4 16 und 17 Jahre Kategorie 11  50 bis 54 Jahre
Kategorie 5 18 bis 24 Jahre Kategorie 12 55 bis 60 Jahre
Kategorie 6 25 bis 11 Jahre Kategorie 13 61 bis 64 Jahre
Kategorie 7 30 bis 34 Jahre Kategorie 14 65 Jahre und mehr
                  
§ 3.2  INDIVIDUELLE SCHWIMMDISZIPLINEN

50 Meter Brust         50 Meter Rücken
50 Meter Freistil 50 Meter Schmetterling

Pro persönliche Disziplin sind maximal 2 Teilnehmer pro Föderation zugelassen.
Maximale Anzahl der Teilnehmer pro Föderation für die Gesamtheit der individuellen Prüfungen: 30
Falls nur eine Anmeldung zu einer persönlichen Disziplin in Kategorie 5 oder höher gibt, kann der
betreffende Teilnehmer in der vorigen Kategorie starten, wo er auch klassifiziert wird, wenn der
Verfügbarkeit der Bahnen gewährleistet ist.

§ 3.3  STAFFELN

Alle Staffeln sind gemischt, d.h. 2 weibliche und 2 männliche Teilnehmer

4 x 50 Meter Freistilschwimmen Von 10 bis 17 Jahre (inklusiv)
4 x 50 Meter Lagenschwimmen Von 10 bis 17 Jahre (inklusiv)
4 x 50 Meter Freistilschwimmen Ab 18 Jahre und mehr
4 x 50 Meter Lagenschwimmen Ab 18 Jahre und mehr

Startreihenfolge:
4 x 50 m Freistilschwimmen: Weiblich–Männlich- Weiblich–Männlich
4 x 50 Lagenschwimmen: Rückenkraul – Brustschwimmen –Schmetterling - Brustkraul
Je Staffel ist maximal 1 Mannschaft pro Föderation zugelassen.


§ 3.4  FAMILIENSTAFFELN
           
Familienstaffel 3 x 50 m Brustschwimmen für 2 Elternteile und 1 Kind unter 16 Jahre oder für
1 Elternteil und 2 Kinder unter 16 Jahre. Je Föderation maximal ein Team pro Staffel.
NB: Die Teilnahme von 3 Personen an der Familienstaffel ist unabhängig von der maximalen
Teilnehmerzahl pro Föderation, in allen persönlichen Disziplinen zusammen maximal: 30.


§ 3.5  LÄNDERSTAFFEL, 8 x50 M. BRUSTSCHWIMMEN
            INF-EUNAT WANDERPOKAL
              
Teilnehmende Mannschaften müssen aus jeweils einem (1) weiblichen und einem (1) männlichen
Teilnehmer aus den nachfolgenden Alterskategorien zusammengestellt werden. (Siehe § 3.1)

1 bis 4 einschließlich 7 bis 9 einschließlich
5 bis 6 einschließlich 10 bis 14 einschließlich

Startreihenfolge: weiblich – männlich – weiblich – männlich – etc., zu beginnen bei der jüngsten
Teilnehmerin und endend bei dem ältesten männlichen Teilnehmer.
Pro Föderation ist eine Mannschaft zugelassen.

              
§ 4. REGLEMENT DES INF – EuNat PÉTANQUE TURNIERS

Das Turnier wird mit gemischten Dubletten (2 Spieler mit je 3 Kugeln) gespielt.
Während des Turniers darf der Partner nicht gewechselt werden.
Das Turnier muss eine Auswahlphase und eine Endphase enthalten, damit jedes Team von 2 Personen
so viele Partien wie möglich spielen kann. Zugleich muss eine Klassierung bis zum letzten Platz
vorgesehen sein. Währen des Turniers gelten die Regeln der französischen Pétanque Föderation.
(Unter www.ffpjp.info/ einsehen, nur französisch)
Abweichend von den Regeln der französischen Pétanque Föderation darf auf allen Bodenarten gespielt
werden (Gras, Erde, steiniger Boden, Waldwege, spezielle Pétanque - Bahnen usw.).
Die einzige Bedingung ist, dass alle Bahnen die gleiche Qualität haben.
Der Ausrichter muss einen Schiedsrichter für Streitfälle benennen.
Die Anzahl der für das Turnier eingeladenen Dubletten richtet sich nach den Aufnahme- und
Organisationsmöglichkeiten des Ausrichters. Möglich sind 32, 48 oder 64 Dubletten.
Der Ausrichter Kümmert sich um die Verlosung um die Anzahl der  Dubletten, welche an jede Föderation
vergeben werden nach den Regeln laut § 4. 2.
Für die Unterbringung und die Ausgabe von Mahlzeiten ist der Ausrichter verantwortlich
Die Einladungen und die detaillierten Angaben für die Ausrichtung des Turniers sind an die Föderationen
zu richten. Auch die Anmeldungen müssen über die Föderationen erfolgen.
Was in diesem Reglement nicht vorgesehen ist, wird der Beurteilung des Ausrichters  unter seiner
Verantwortung überlassen. Eine Versammlung der Trainer muss vor jeder Veranstaltung stattfinden und muss
im offiziellen Programmablauf aufgeführt sein.

§ 4. 1 EINTEILUNG DES TURNIERS (pétanque)
           
Das Turnier wird in zwei Phasen durchgeführt:
Vorrunde:
1. Gruppen-Ausscheidung:
  64 Dubletten in 16 Vierer-Gruppen
  48 Dubletten in 16 Dreier-Gruppen
2. Klassierungsrunde:
  Hauptturnier mit 32 Dubletten und Trostturnier mit 32 Dubletten.
  Hauptturnier mit 32 Dubletten und Trostturnier mit 16 Dubletten
Alle Partien werden grundsätzlich auf 13 Punkte gespielt.
Bei Streitigkeiten haben sich die Spieler an den Turnierschiedsrichter zu wenden.

§ 4. 2 AUSLOSUNGSVORSCHRIFTEN (pétanque)   
                                                                                                                                             
Die Zuweisung der Anzahl der Dubletten pro Föderation geschieht folgendermaßen:
Wird die Gesamtzahl der Anträge die Anzahl von 64 Dubletten nicht überschritten, wird jede Föderation
genauso viele Dubletten erhalten, wie sie bis zum Meldeschluss verlangt hat.
Wird die Gesamtzahl der Anträge die Anzahl von 64 Dubletten überschritten, wird jede Föderation nur die
niedrigste Anzahl Dubletten erhalten. Der Rest wird zwischen den verschiedenen übrig gebliebenen Föderationen
vom Ausrichter verteilt.Falls nicht genügend Einschreibungen vorliegen, kann die ausrichtende Föderation die
Zahl mit eigenen Mitgliedern bis zur Gesamtzahl von 64 Dubletten vervollständigen.
Nach Meldeschluss des Anmeldeformulars « A - Anmeldung wird eine Übersicht angefertigt. Diese Übersicht wird
an den EuNatCom Verantwortlichen für Sport und Freizeit und an das EuNatCom Sekretariat geschickt.
(per Post, Fax oder E-Mail).Der Ausrichter wird den teilnehmenden Föderationen das Ergebnis dieser Auslosung
mit dem Formular « F » mitteilen. Die teilnehmenden Föderationen werden die endgültige Anmeldung mit dem Formular
« B   Registrierung der Spieler» durchführen. Wenn vor dem Beginn des Turniers zusätzliche Dubletten eingesetzt
werden müssen, wird eine Auslosung von drei Personen ausgeführt, nämlich:
- Dem anwesenden EuNatCom - Sportverantwortlichen
- Dem Sportverantwortlichen der ausrichtenden Föderation, des Ferienzentrums oder Klubs.
- Einem Vertreter der anwesenden Föderationen, unter den beiden vorher genannten Verantwortlichen auszuwählen.

§ 4.3 AUSSCHEIDUNGSRUNDEN (pétanque)
           
Die Zusammensetzung der Gruppen wird durch das Los bestimmt und muss nach folgendem System erfolgen:
1. Linie: Föderation mit der größten Anzahl Dubletten.
2. Linie: Föderation mit der zweitgrößten Anzahl Dubletten aufteilen ab Gruppe 5 mit eventuell einer
                Fortsetzung in den Gruppen 1 bis zum 4.
3. Linie: Föderation mit der drittgrößten Anzahlt Dubletten aufteilen ab Gruppe 9 mit eventuell einer 
                Fortsetzung in den Gruppen 1 bis zum 8.
4. Linie: Föderation mit der viertgrößten Anzahl Dubletten aufteilen ab Gruppe 13 mit eventuell einer
                Fortsetzung in den Gruppen 1 bis zum 12.

Die restlichen Föderationen werden – der Größe der Anzahl nach – den einzelnen Gruppen zugelost,
beginnend bei 1. Linie. Bei gleicher Dubletten-Anzahl mehrerer Länder gilt die alphabetische Reihenfolge gemäß
den internationalen Autokennzeichen.
Nach dieser Auslosung pro Gruppe folgt eine zweite Auslosung pro Gruppe um die Reihenfolge in der Gruppe
festzulegen. Damit wird verhindert, dass in der ersten Spielrunde Dubletten aus demselben Land gegeneinander
spielen müssen.

§ 4.4  SPIELPLAN (pétanque)
           
 Runde 1
  Spiel 1: die 1. spielt gegen die 2. ausgeloste Dublette
  Spiel 2: die 3. spielt gegen die 4. ausgeloste Dublette
 Runde 2
  Spiel 3: Gewinner 1. Spiel – Gewinner 2. Spiel
  Spiel 4: Verlierer 1. Spiel – Verlierer 2. Spiel
 Runde 3
  Spiel 5: Verlierer 3. Spiel – Gewinner 4. Spiel

Für den Fall, dass es insgesamt 48 Dubletten gibt, wird die erste Runde mit 3 Dubletten gespielt. Wer 2 Spiele
verloren hat, spielt im Trostturnier, die anderen 2 spielen im Hauptturnier weiter.
Das Hauptturnier wird dann mit 32 Dubletten, das Trostturnier mit 16 Dubletten gespielt. Die Platzbenennung auf
dem Schild folgt der normalen Arbeitsweise.
 
§ 4.5  GRUPPENKLASSEMENT (pétanque)                  
           
1. Platz :  Gewinner     3. Spiel
2. Platz:   Gewinner     5. Spiel
3. Platz:   Verlierer      5. Spiel
4. Platz:   Verlierer      4. Spiel


§ 4.6 HAUPT - UND TROSTTURNIER
(Beispiel mit 64 ou 32 Doubletten)
  
                                                                                                                                     
Für das Hauptturnier sind die Erst- und Zweitklassierten der 16 Vierer-Gruppen qualifiziert
(32 Dubletten im 1/16 Finale).
Für das Trostturnier sind die Dritt- und Viertklassierten der 16 Vierer-Gruppen qualifiziert
(32 Dubletten im 1/16 Finale).
    Beispiel mit 48 Dubletten
Die Dubletten, die die 2 Spiele im Auswahlturnier gewonnen haben, sind qualifiziert für das Hauptturnier.
Die Dubletten, die die 2 Spiele im Auswahlturnier verloren haben, sind qualifiziert für das Trostturnier.

           
§ 5.   ÜBERGANGSREGELUNGEN DER EuNatCom KOMMISSION
           
Dieses Reglement ersetzt das Regelwerk, das am 10.01.2008 veröffentlicht wurde und tritt nach
EuNat 2011 (Schweden) in Kraft, nachdem es von den Delegierten mit einer kleinen Abänderung angenommen wurde. 
(§3, Farbe der Schwimmkappe für die Schweiz : Donald Duck wurde weggelassen)

Falls während eines Jahres notwendige Abänderungen vorgenommen würden, teilt EuNatCom den Föderationen sowie
den Ausrichtern die Änderungen, welche von der Kommission beschlossen wurden, umgehend mit.
   03.06.2011


     ***  E N D E ***